Unfallwagen verkaufen
– bundesweiter Ankauf auch bei Totalschaden

Sie können einen Unfallwagen auch unrepariert verkaufen – selbst bei wirtschaftlichem Totalschaden oder fehlender Fahrbereitschaft. Entscheidend für den Ankaufspreis sind Fahrzeugwert, Schadensumfang, Restwert und vorhandene Unterlagen.

Wir bewerten Unfallfahrzeuge kostenlos, kaufen bundesweit an und übernehmen bei einem Verkauf die Abholung und Abmeldung. Den vereinbarten Kaufpreis erhalten Sie per Echtzeit-Überweisung.

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Welche Unfallschäden müssen beim Verkauf angegeben werden?

Wenn Sie einen Unfallwagen verkaufen, sollten bekannte relevante Unfallschäden vollständig und nachvollziehbar angegeben werden. Das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug bereits repariert wurde. Auch bekannte Vorschäden gehören dazu, sofern sie Ihnen bekannt sind.

Nach § 434 BGB ↗ kommt es beim Kauf unter anderem darauf an, welche Beschaffenheit des Fahrzeugs vereinbart wurde. § 444 BGB ↗ begrenzt die Wirkung eines Haftungsausschlusses, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Deshalb sollten Angaben zum Schaden nicht nur mündlich erfolgen, sondern im Kaufvertrag dokumentiert werden.

Bei einem Verkauf an einen gewerblichen Ankäufer können Fahrzeugzustand und bekannte Schäden direkt im Kaufvertrag festgehalten werden. Die konkrete rechtliche Bewertung hängt dennoch vom Einzelfall ab.

Unfallwagen verkaufen – kurz erklärt

Bagatellschaden, Unfallwagen oder Totalschaden: Was ist der Unterschied?

Nicht jeder Schaden macht ein Fahrzeug automatisch zum Unfallwagen. Nach der Rechtsprechung gelten bei Pkw nur geringfügige äußere Lackschäden typischerweise als Bagatellschäden.
Die genaue Einordnung hängt jedoch vom Schaden und den Umständen des Einzelfalls ab.

Kategorie Typischer Zustand Was gilt beim Verkauf?
Bagatellschaden Geringfügiger äußerer Schaden, etwa ein kleiner Lackschaden Nicht jeder Bagatellschaden führt zur Einstufung als Unfallwagen
Unfallwagen Relevanter Unfallschaden, repariert oder unrepariert Bekannte relevante Unfallschäden sollten beim Verkauf angegeben werden
Totalschaden Reparatur technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll Das Fahrzeug kann trotzdem als Unfallfahrzeug verkauft werden
Ein wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet nicht automatisch, dass das Fahrzeug technisch nicht mehr fahrbereit ist. Auch ein Unfallfahrzeug mit Totalschaden kann noch einen relevanten Restwert besitzen.

Wie wird der Restwert eines Unfallwagens ermittelt?

Der Restwert beschreibt den Wert, den ein beschädigtes Fahrzeug nach dem Unfall noch besitzt. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden spielt dieser Wert auch bei der Schadenabrechnung eine wichtige Rolle.

Für den tatsächlichen Verkaufspreis zählen jedoch mehrere Faktoren zusammen. Dazu gehören insbesondere Marke und Modell, Baujahr, Kilometerstand, Ausstattung, Fahrbereitschaft, Art und Umfang des Schadens, vorhandene Vorschäden und mögliche Verwertungswege.

Ein von Versicherung oder Gutachter angesetzter Restwert ist nicht automatisch identisch mit dem Ankaufspreis. Deshalb kann es sinnvoll sein, zusätzlich ein konkretes Verkaufsangebot einzuholen und die Werte miteinander zu vergleichen.

Für eine erste Bewertung benötigen wir nicht zwingend ein Sachverständigengutachten. Vorhandene Gutachten, Reparaturrechnungen und Fotos helfen jedoch dabei, den Schaden genauer einzuschätzen.

Unfallwagen ohne Gutachten verkaufen – ist das möglich?

Ja. Ein Gutachten ist hilfreich, aber für eine erste Anfrage nicht zwingend erforderlich. Meist reichen Fahrzeugdaten, eine möglichst genaue Beschreibung des Schadens und aussagekräftige Fotos aus.

Vorhandene Unterlagen wie ein Sachverständigengutachten, Reparaturrechnungen oder Fotos vom Unfall können die Bewertung präzisieren. Wichtig sind außerdem Angaben zur Fahrbereitschaft und zu bekannten Vorschäden.

Unfallwagen reparieren oder verkaufen?

Ob sich eine Reparatur lohnt oder ein Verkauf im beschädigten Zustand wirtschaftlich sinnvoller ist, hängt vom Verhältnis zwischen Reparaturkosten, aktuellem Restwert und dem erwarteten Fahrzeugwert nach der Reparatur ab.

Situation Reparatur kann sinnvoll sein Verkauf kann sinnvoll sein
Schaden klar begrenzt Ja Ja
Hohe Reparaturkosten Eher nicht Ja
Mehrere Baugruppen betroffen Eher nicht Ja
Fahrzeug nicht fahrbereit Eher nicht Ja
Fahrzeug soll schnell abgegeben werden Eher nicht Ja
Fahrzeug technisch gut und Reparatur überschaubar Ja Ja
Eine pauschale Empfehlung wäre deshalb unseriös. Sinnvoll ist es, Reparaturkosten, möglichen Fahrzeugwert nach der Reparatur und Ankaufspreis im beschädigten Zustand gegenüberzustellen.
Ablauf

So funktioniert der Ankauf eines Unfallwagens

Der Ankauf ist deutschlandweit möglich, unabhängig davon, ob Ihr Fahrzeug in Hessen, NRW, Bayern oder einer anderen Region steht.

Wenn Sie Ihr defektes Auto verkaufen möchten, ist der Ablauf überschaubar:

  1. Sie übermitteln uns die Fahrzeugdaten und Informationen zum Schaden.
  2. Nach der Bewertung erhalten Sie ein unverbindliches Angebot.
  3. Entscheiden Sie sich für den Verkauf, vereinbaren wir die Abholung Ihres Fahrzeugs.
  4. Die Abholung erfolgt bundesweit und ist kostenlos.
  5. Die Zahlung erfolgt bei der Fahrzeugübergabe sofort, sodass Sie nicht auf die Auszahlung warten müssen.
  6. Auch die Abmeldung übernehmen wir.


Ein Kaufvertrag dokumentiert die Fahrzeugdaten und die bekannten Schäden. So bleibt der Ablauf für beide Seiten nachvollziehbar.

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Feedback

Das sagen unsere Kunden

"Sehr nettes Telefonat im Vorfeld gehabt, alles hat reibungslos funktioniert und das Geld war früher auf dem Konto als ich dachte"

Udo Steinke

"Faites angebot und Geld vorab überwiesen Sehr kompetente und sehr freundliche Mitarbeiter"

Dieter Hagen

"Sehr angenehme Abwicklung. Freundlich, schnell. Kann ich nur weiterempfehlen"

E. Barrera

"Schnelle freundliche und faire Abwicklung, Kontakt über WhatsApp. Immer ansprechbar. Abholung auch super. Weiter so"

Jens Buntin

Vom Fahrzeugzustand zum verbindlichen Ankauf

Für den Verkauf Ihres Wagens übermitteln Sie autoankauf-mit-motorschaden.de die Fahrzeugdaten, den bekannten Defekt und Angaben zum Zustand. Fotos sowie vorhandene Werkstattunterlagen helfen dabei, den Schaden genauer einzuordnen. Auf Grundlage dieser Angaben erhalten Sie anschließend eine kostenlose und unverbindliche Fahrzeugbewertung.

Nehmen Sie das Angebot an, werden die bekannten Mängel im Kaufvertrag dokumentiert. Auch ein nicht fahrbereites Fahrzeug wird bundesweit kostenlos abgeholt. Die Abmeldung übernimmt autoankauf-mit-motorschaden.de ebenfalls kostenlos. Der vereinbarte Kaufpreis wird per Echtzeit-Überweisung gezahlt. Für die gesamte Abwicklung steht Ihnen ein fester Ansprechpartner zur Verfügung.

Auch ein fehlender oder abgelaufener TÜV verhindert den Ankauf nicht. Weitere Hinweise dazu finden Sie unter Auto ohne TÜV verkaufen.

Warum eine klare Dokumentation beim Verkauf wichtig ist

Bekannte Schäden und Vorschäden sollten vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden. Eine schriftliche Dokumentation im Kaufvertrag schafft Klarheit darüber, in welchem Zustand das Fahrzeug verkauft wurde.

Das ist insbesondere bei reparierten Unfallfahrzeugen wichtig, weil die Unfallhistorie durch eine Reparatur nicht automatisch entfällt. Auch vorhandene Gutachten, Rechnungen oder Fotos können hilfreich sein.

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Unfallwagen verkaufen

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Unfallwagen verkaufen und Abwicklung abgeben

Sie können Ihren Unfallwagen auch im beschädigten Zustand bewerten lassen. Entscheiden Sie sich für den Verkauf, übernehmen wir die bundesweite Abholung und Abmeldung – auch bei Totalschaden oder fehlender Fahrbereitschaft.

Den vereinbarten Kaufpreis erhalten Sie per Echtzeit-Überweisung. So müssen Sie sich nicht selbst um Reparatur, Inserate, Besichtigungstermine oder Fahrzeugtransport kümmern.

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FAQ

Häufige Fragen zum Verkauf eines Unfallautos

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Nachricht. Wir helfen Ihnen gern persönlich weiter.

Ja, bekannte relevante Schäden sollten Sie beim Unfallauto Verkauf offenlegen. Das gilt auch nach einer Reparatur. Die konkrete rechtliche Einordnung hängt vom Einzelfall ab.